NÖ - Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung

Eigenheimsanierung
Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden. Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro). Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.

 

Rechenbeispiel:
15 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+ mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 41 Punkte

Diese 41 Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind sogleich 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten berechnet.

Rechenbeispiel:
Größe der Anlage: 4kWp
Anschaffungskosten: etwa 16.000 Euro
Erreichte Punkte: 41 = 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten = 6.560 Euro
Für diese 6.560 Euro übernimmt das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe 1.968 Euro für 10 Jahre).

Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede einzelne Wohnung gefördert.

Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller.

 

Nährere Informationen und das Antragsformular Eigenheimsanierung



Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen)

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100 Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre.

Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung