OeMAG Trafiförderung

 


 

 

Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind (Anlagen bis inkl. 5 kWp können nur zum Marktpreis in die Bilanzgruppe aufgenommen werden). Pro Jahr steht für die Förderung von Photovoltaikanlagen ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung geregelt.

 

Der Ablauf der Förderung umfasst folgende Schritte:

  • Einholen der notwendigen Genehmigungen und eines gültigen Einspeisezählpunktes
  • Antragstellung bei der OeMAG
  • Zuweisung des frei verfügbaren Förderkontingents
  • Förderzusage in Form des Vertrages über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom
  • Bau und Inbetriebnahme der Anlage innerhalb von 12 Monaten ab Unterzeichnungsdatum des Abnahmevertrages durch die OeMAG-Vorstände
  • Meldung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber an die OeMAG
  • Tariflaufzeit 13 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage

 

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Einspeisetarife_OESET-VO2012.pdf
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